Ausbildung zum Brücken- und Portalkranführer
Zielsetzung
Brücken und Portalkräne dürfen in Betrieben nur durch Unterwiesenes und ausgebildetet Fachpersonal bedient werden.
Teilnehmerzahl
max. 20 Teilnehmer
Abschluss
Zertifikat und Ausweis zu Führer von Brücken und Portalkränen.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre
Körperliche und geistige Eignung
Dauer
1 Tag
Individuelle Termine für Firmen- und Inhouseschulungen sind möglich!
Schulungsinhalte
Theorieausbildung mit Prüfung
Praktische Ausbildung mit Prüfung
Ausbildungsort
93413 Cham
Information
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann ein Bildungsgutschein von den Agenturen für Arbeit sowie den Jobcentern ausgestellt werden. Lassen Sie sich hierzu von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beraten.